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Aufgaben des DSB

 

 

 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) 

Die vorrangige Aufgabe des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist die Beratung. Er wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin. Dabei überwacht er insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Computer und Computerprogramme. Ein wesentliches Interesse liegt dabei darauf, dass ausschließlich Befugte eine nur auf den Zweck beschränkte Verarbeitung vornehmen können und dass Eigentümer der Daten ihr Selbstbestimmungsrecht auf Auskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung wahrnehmen können. Außerdem obliegt es ihm die Mitarbeiter durch Schulungen für die Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren.

   
Werden in der IST-Analyse Schwachstellen oder Versäumnisse im Datenschutz festgestellt, sucht der Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit den Beteiligten nach konstruktiven Lösungen.

   
Die Beratung setzt in der Datenerhebung an und geht z. B. über die Ausgestaltung und den Inhalt von Formularen zur Erhebung von Daten weiter. Der Datenschutzbeauftragte steht ebenfalls beratend zur Erstellung von Routinen zur Führung von Akten oder zur Unterrichtungspflicht gegenüber Betroffener (z. B. Unterrichtung über Widerspruchsrecht, Auskunftsrecht).

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Der Datenschutzbeauftragte erstellt anhand der Ist-Analyse ein Soll-Konzept in welchem es um die Gebäudesicherheit, die IT-Sicherheit, die IT- Infrastruktur sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

   
Aus dem entwickelten  Soll-Konzept entsteht ein Datenschutzmanagementsystem, welches in die Unternehmensstruktur eingegliedert wird. Das Datenschutzmanagementsystem dokumentiert sich im Datenschutzhandbuch. Das Handbuch steht jedem Mitarbeiter bei Fragen zur Verfügung und wird für neue Mitarbeiter zu einem wichtigen Hilfsmittel.  Die Einarbeitung wird vereinfacht und effizienter, da Arbeitsgänge strukturiert dokumentiert und nachlesbar sind. 
  

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Version: 2010-09-10-01