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Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist erforderlich, wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden:
Der Datenschutzbeauftragte (DBS) muss auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) § 4f schriftlich und ordnungsgemäß bestellt sein. Er darf in keinem Interessenskonflikt zu anderen Aufgaben im Unternehmen stehen. Zum DSB darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde besitzt.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die zuständige Aufsichtsbehörde dieses Indiz für eine Nicht-Bestellung eines DSB werten, bzw. die Bestellung widerrufen.
Den Nachweis zur erforderlichen Fachkunde des agi Ingenieurbüros finden Sie hier.
Leistungen des agi Ingenieurbüro
Datenschutz
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten |