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Datenschutz

 

 

 

Datenschutz - personenbezogene und unternehmensbezogene Daten sind zu schützen.      

Die Aufgabe des Datenschutzes ist es 

  • die Rechte der Einzelnen (Betroffenen)  über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu gewährlisten
  • den Einzelnen (Betroffenen) die Möglichkeit zu geben, sein Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten auszuüben
  • den Einzelnen vor Diskriminierung zu schützen
  • rechtlich geschützte Informationen, wie z. B. Betriebsgeheimnisse über Arbeitsweisen oder Fertigungsverfahren und Urheberrechte, zu schützen
  • personenbezogenen und unternehmensbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen
  • einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen (Betroffenen) und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit  sowie staatlicher und privater Datenverar18366_R_by_Wes_pixelio.debeiter zu schaffen

Der Einzelne darf nach deutschem Recht nicht in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt werden und ist vor dem missbräuchlichen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu schützen. Daraus ergibt sich das Recht, zu wissen, wer welche Informationen über ihn hat und zu welchem Zweck sie verwendet werden (Auskunftsrecht).

   

Zum Datenschutzrecht im weitesten Sinne gehören deshalb alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgestalten oder den Umgang mit Informationen und personenbezogenen Daten regeln.

  

Die Vorteile eines Datenschutzkonzeptes liegen darin, dass Arbeitsabläufe im Ergebnis eher fördern als erschweren. Werden zu viele Daten gesammelt, Daten zu schnell oder zu spät gelöscht oder unberechtigt übermittelt, werden Bürokratie und Mehrkosten verursacht.
    

Datenschutz ist ein wichtiges Element in der Außendarstellung eines kunden- und mitarbeiterorientiertem Unternehmens und gilt auch als Wettbewerbsfaktor. Es geht nicht nur darum, negative Zwischenfälle zu vermeiden. Damit Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Vertrauen in eine elektronische Datenverarbeitung setzen können, müssen sie ihr Persönlichkeitsrecht im Umgang mit ihren personenbezogenen Daten gewahrt sehen.
 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

 

Bestellung des Datenschutzbeauftragten

 

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Version: 2010-09-10-01