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Datenschutz Privat

 

 

 

  Selbstauskunft
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Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jeder Bürger das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Mit der am 01. April 2010 in Kraft getretenen Fassung ist diese Auskunft nun auch unentgeltlich zu leisten.

  

Nach einem Zeitungsbericht der "Siegener Zeitung" vom 21. August 2010 ist diese Selbstauskunft sehr gefragt. Den Artikel finden Sie hier zum Download.

  

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Version: 2012-02-22-01